Am 07.06.2024 findet in Kooperation von KSB Goslar mit dem Gleichstellungsbüro der TU Clausthal der 4. Frauensporttag auf den Sportanlagen der TU Clausthal, Gerhard Rauschenbach-Straße, statt.
Der Run auf die Kurse war dieses Jahr unglaublich. Sämtliche Kurse sind schon Wochen vor der Veranstaltung augebucht.
Die Meldung der Mitgliederdaten 2024 ist abgeschlossen.
Der KreisSportBund Goslar knackt wieder die 40.000-Mitgliedergrenze und liegt jetzt bei 40.633 Mitgliedern. Das bedeutet ein Plus gegenüber 2023 von 670.
Nähere Infos und Auswertung folgen.
_________________________________________________________________________________________________________ Das Lehrgangsprogramm 2024 ist da!!!
30 Millionen Euro zusätzliche Finanzhilfe für den Sport in Niedersachsen zur Bewältigung der Energiekrise – Anträge können ab sofort über das Förderportal des Landessportbundes gestellt werden
Pistorius: „Der Sport hat eine immense gesellschaftliche Funktion und Bedeutung – erst recht in Zeiten wie diesen!
v.l.: Reinhard Rawe, Boris Pistorius Foto: LSB
Darum unterstützt die Landesregierung den organisierten Sport in Niedersachsen bei der Bewältigung der Folgen der Energiekrise mit 30 Millionen Euro“. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, gab heute mit dem Vorstandsvorsitzenden des LandesSportBundes Niedersachsen e. V. (LSB), Reinhard Rawe, das Startsignal für die Beantragung von Zuschüssen zur Bewältigung der Energiekrise.
Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind, können ihre Anträge online über das freigeschaltete Förderportal an den LSB richten. Bei der Pressekonferenz sagte Minister Pistorius: „Der Sport hat eine immense gesellschaftliche Funktion und Bedeutung – erst recht in Zeiten wie diesen! Darum unterstützt die Landesregierung den organisierten Sport in Niedersachsen bei der Bewältigung der Folgen der Energiekrise mit 30 Millionen Euro. Nach der Corona-Pandemie ist die Energiekrise eine weitere enorme Belastungsprobe für die Vereine und Clubs. Wir haben uns deswegen, beginnend mit dem von mir initiierten Energiegipfel im vergangenen September, intensiv mit dem organisierten Sport darüber ausgetauscht. Im Ergebnis werden wir die niedersächsischen Sportstrukturen mit zusätzlichen 30 Millionen Euro bedarfsgerecht bei der Energiekrise unterstützen. Mit dem heute freigeschalteten LSB-Förderportal können Sportvereine und Landesfachverbände ihre Anträge nun auch – schnell und unkompliziert – online beim LSB einreichen. In Niedersachsen soll keine Sporthalle schließen und keine Sportlerin und kein Sportler kalt duschen müssen.“
Reinhard Rawe, LSB-Vorstandsvorsitzender, sagt: „Der LSB fördert bis zu 70 Prozent der Ausgabensteigerungen bei allen Energieträgern, aber auch die Anschaffung von Materialien zur Energieeinsparung, Maßnahmen zur regenerativen Wärmeerzeugung oder Energie- und Beleuchtungsberatungen. Ab Februar sind dann auch Anträge zur Anschaffung von Kleinmaterialien zur Energieeinsparung möglich. Sehr froh sind wir über die kooperative Zusammenarbeit mit dem Sportministerium, sodass wir das Online-Antragsverfahren sehr schlank halten können.“ In Niedersachsen gibt es rund 13.500 Sportanlagen bei Sportvereinen. Der LSB rechnete mit mehreren tausend Anträgen. Grundlage für die Kalkulation des LSB ist eine Befragung des DOSB im Herbst 2021 zur Energiekrise im Sport. Von den 5.696 Vereinen, die sich an der Befragung teilgenommen hatten, hatten 902 aus Niedersachsen die Mehrkosten für Strom, Gas, Erdöl und Nutzungsgebühren kalkuliert.
André Kwiatkowski, LSB-Präsident, sagte im Anschluss an die Pressekonferenz: „Unsere Sportstätten sind nicht nur Orte der Bewegung, sondern auch der Begegnung. Die Schließung von Sportstätten nach der Corona-Pandemie aufgrund der hohen Energiekosten hätten nicht nur gravierende Folgen für den Sport, sondern auch für die Gesellschaft. Wir freuen uns, dass die Politik diese Rolle des Sports erkennt und mit uns gemeinsam finanzielle Hilfestellungen für die Vereine bietet.“
Der Niedersächsische Landtag hatte im November beschlossen, dass der LSB im Jahr 2023 im Rahmen des Niedersächsischen Sofortprogramms anlässlich der Energiekrise einmalig 30 Millionen Euro für den Sport erhält. Das LSB-Präsidium hatte noch im Dezember 2022 die Förderrichtlinie zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise verabschiedet, damit das Antragsverfahren im Januar starten kann. Zum Förderportal
Die Bestandserhebung 2023 läuft! Die Eingabe der Bestandserhebung ist ab dem 20. Dezember 2022 möglich und hat bis spätestens zum31. Januar 2023zu erfolgen. Nicht nur die Mitgliederzahlen, sondern auch die Vorstandsdaten und Kontaktadressen gilt es zu kontrollieren und ggf. zu ändern. Ein gültiger Freistellungsbescheid sollte vorliegen. Wenn dieser nicht eingearbeitet ist, bitte diesen an den KSB per mail oder postalisch senden. Seite2von2 Wichtig ist aber auch, dass alleSportvereine mit vereinseigenen Anlagen und Gebäuden sich an der erneuten Abfrage zum Sanierungs-und Modernisierungsbedarf beteiligen, um die Forderung nach zusätzlichen Mitteln für den Sportstättenbau untermauern zu können.
Weitere Infos zur BE2023 gibt es hier: Bestanderhebung 2023 _____________________________________________________________________________________________________________
KSB Goslar Sportmeile in Seesen Am 13.08.22 & 14.08.22 hat der KSB Goslar auf der Sportmeile in Seesen mit Großsportgeräten von CAN e.V. viele Kinder glücklich gemacht. Besonders beliebt dabei waren die 7 Meter hohe Kletterwand und der Bungee Run, auf dem man an einem Bungeeseile festgeschnallt wird und sich soweit wie möglich nach vorne bewegen muss, um ein Säckchen an einem Klettband zu befestigen. Trotz der hohen Temperaturen über 30 Grad wurden aber auch das Fußballdart, der Airtrack und das Aerotrim von vielen Besuchern ausprobiert. Die Geräte wurden dabei von unseren fleißigen Helfern betreut. Abgerundet wurde unser Auftritt mit einem Infostand, an dem sich die Besucher über die Angebote des KSB Goslar und über das Förderprogramm „Startklar in die Zukunft“ informieren konnten. Im Fokus standen an beiden Tagen der Spaß am Sport, den wir mit viel Freude und Engagement an alle Besucher, aber vor allem den Kindern, vermitteln konnten. Der Auftritt auf der Sportmeile wurde unterstützt durch das Förderprogramm des Landes Niedersachsen „Startklar in die Zukunft“.
LSB startet Hilfsprogramm 2022 „Aktiv für Geflüchtete“
Zum zweiten Mal nach 2015 unterstützt der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde, die geflüchteten Menschen Sportangebote aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes machen wollen.
Unter dem Motto „Sport verbindet Menschen – Aktiv für Geflüchtete“ hat der LSB Hilfsangebote zusammengefasst, die leicht online beantragt werden können:
500-Euro-Pauschalen
Sportvereine können für ihre Aktivitäten über ein vereinfachtes Verfahren Fördermittel von pauschal 500 Euro je Antrag erhalten. Pro Verein sind vier Anträge möglich. Das Programm wird finanziert aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen. Anträge können bis zum 31. März 2023 per E-Mail oder postalisch gestellt werden.
Gefördert werden:
Sportkleidung und -schuhe für geflüchtete Menschen
Transportausgaben, um Geflüchtete von ihren Unterkünften zu den Angeboten zu transportieren
Materialien und Ausrüstung, die für Umsetzung von Angeboten notwendig sind
Ansprechpartner: Roy Gündel, Tel.: 0511-1268187, email:
Sportwörterbuch-App
Von Badekappe über Freistoß bis Umkleidekabine: Mit der App „Sportwörterbuch“ lassen sich Alltagsbegriffe des Sports in neun verschiedenen Sprachen lernen.
Die App „Sportwörterbuch“ ist ein mehrsprachiger Vokabeltrainer für alle sportbegeisterten Menschen. In 17 Kapiteln finden sich über 150 verschiedene Begriffe aus dem Sportalltag. Dazu gehören Vokabeln zu Sportgeräten und Sportstätten ebenso wie zu Spielaktionen und Erster Hilfe. Darüber hinaus umfasst die App kurze Erläuterungen zur Frage „Was ist ein Sportverein“ und Hinweise zu „Einfacher Sprache“.
Sprachbarrieren abbauen, Zugänge erleichtern
Die App ist im Bundesprogramm Integration durch Sport als Gemeinschaftsprojekt zwischen dem LandesSportBund Niedersachsen und dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen entstanden. Sie basiert auf der Broschüre „Sportwörterbuch – Begriffe aus dem Sportalltag“ des LSB NRW und zielt darauf ab, Sprachbarrieren schneller zu überwinden und Zugänge zum Vereinssport zu erleichtern. „Viele Menschen, die nach Deutschland migrieren, sind hochmotiviert, einen Trainerschein zu machen. Hier kann die App unterstützen, wenn die angehenden Trainerinnen und Trainer noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen“, sagt Robert Gräfe vom LSB Niedersachsen. „Aber auch deutschsprachige Engagierte können Türen öffnen, wenn sie mit wenigen fremdsprachlichen Kenntnissen geflüchtete Menschen für den Sport gewinnen wollen.“
Illustrierte und vertonte Begriffe
Die Nutzer können in der App ihre Wunschsprache auswählen und die Begriffe in alle verfügbaren Sprachen übersetzen lassen. Dies sind aktuell: Arabisch, Dari, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurdisch, Russisch und Türkisch. Zum leichteren Erkennen und Verstehen wurden alle Begriffe illustriert und vertont. Einzelne Wörter lassen sich zudem als Favoriten markieren, sodass eine individuelle Liste mit den wichtigsten Vokabeln entsteht.
Update für Ukrainisch
„Wir hoffen, dass die App in der Sportwelt auf große Resonanz stößt. Denn für uns ist das Sportwörterbuch ein langfristiges und wachsendes Gemeinschaftsprojekt. Anregungen zur Weiterentwicklung der App nehmen wir somit gerne auf“, sagt Sebastian Finke vom LSB NRW. Mit der Ergänzung der Sprache Ukrainisch erfährt die App in Kürze bereits ihr erstes Update.
Die App wird über das Bundesprogramm Integration durch Sport mit Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat gefördert. Sie lässt sich ab sofort im Google Play Store und App Store kostenlos downloaden.
Ansprechpartner: Robert Gräfe, Programmleiter "Integration durch Sport", Tel.: 0511-1268184, E-Mail:
ARAG Nichtmitgliederversicherung
Der LSB hat mit der ARAG-Sportversicherung eine Nichtmitgliederversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber abgeschlossen. Diese Versicherung gilt auch für Flüchtlinge aus der Ukraine - auch wenn der rechtliche Status noch nicht geklärt sein sollte. Infos
17 Koordinierungsstellen vor Ort
Integrationsprozesse im Sport finden unter ganz unterschiedlichen Rahmenbedingungen vor Ort statt. Sportvereine benötigen für ihr ehrenamtliches Engagement zudem finanzielle, personelle und fachliche Ressourcen.
In vielen Sportbünden wurden darum aus Mitteln das Landes Niedersachsen hauptberuflich besetzte Anlaufstellen eingerichtet, die die Gegebenheiten vor Ort kennen und mit anderen kompetenten lokalen und regionalen Partnern vernetzt sind. Diese „Koordinierungsstellen Integration im und durch Sport“ unterstützen engagierte Sportvereine und ihre Kooperationspartner mit fachlicher Beratung und Begleitung und helfen bei der Suche nach und Beantragung von Fördermitteln. Darüber hinaus organisieren sie Angebote zum Erfahrungsaustausch, themenbezogene Fortbildungen und eigene Aktionen und Projekte, an denen Sportvereine teilhaben können. In nunmehr 17 Sportbünden beraten und unterstützen „Koordinierungsstellen Integration im und durch Sport“ Akteure aus dem Sport bei der Gestaltung von Sportangeboten oder weiteren Aktivitäten mit anderen Organisationen. Dort wo es noch keine Koordinierungsstellen gibt, steht der LSB als Ansprechnpartner zur Verfügung. Hier die Kontaktadressen: Roy Gündel, Tel.: 0511-1268187, email: Stefanie Kosik. Tel.: 0511-1268-149, email: Anne Lenz: 0511-1268214, email:
1,2 Millionen Euro: LSB startet Sonderprogramme zur Mitgliedergewinnung in Sportvereinen
Fördern, Beraten und Werben ist der Dreiklang, mit dem der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen und seine Sportjugend den Kinder- und Jugendsport im Sportverein stärken und nachhaltige Angebote für Mitglieder und neue Mitglieder aller Generationen etablieren wollen. Für das Jahr 2022 stellt der LSB dafür Sonderförderprogramme zur Mitgliedergewinnung mit 1,2 Mio Euro aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes bereit. Auf diese Sonderförderprogramme möchten wir nochmals hinweisen.
Der LSB hat für die Kampagne: „Mitgliedergewinnung 2022 – Sonderförderprogramme“ jeweils ein Informationsblatt für jede Maßnahme erstellt. Bei Rückfragen sind die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten aufgeführt.
KSB-Ehrenvorsitzender Gerhard Tangemann verstorben
Mit großer Trauer nimmt der KreisSportBund Goslar Abschied von Gerhard Tangemann.
Der Sport im Landkreis Goslar und in der Sportregion Harz trauert um seinen KSB-Ehrenvorsitzenden, der am 01.Februar 2022 im Alter von 85 Jahren verstorben ist. Mit Gerhard Tangemann verliert der Sport einen Mann mit Herz und Leidenschaft, einen Freund und Ratgeber mit großem Sachverstand und Weitblick, der einen Großteil seines Lebens dem Sport widmete.
Seit November 1990 war er im Vorstand des KSB tätig. Zunächst als stellvertretender Sportwart, dann ab Oktober 1992 als stellvertretender Vorsitzender, ehe er von November 1996 bis November 2006 die Geschicke des KSB Goslar als Vorsitzender leitete.
In dieser Zeit hat er dem Sportgeschehen im Landkreis Goslar viele Impulse gegeben und war unter anderem für die Entwicklung und Umsetzung unserer Sportregion Harz eine treibende Kraft. Vereine und Fachverbände danken ihm für seine Unterstützung. Er hatte stets ein offenes Ohr für deren Belange.
Für seine Leistungen wurde er vielfach geehrt. Unter anderem war er Träger der goldenen Ehrennadel des Landessportbundes Niedersachsen, sowie vieler weiterer sportlicher Auszeichnungen auf Landes- und Kreisebene.
Wir nehmen in Dankbarkeit und Würdigung seiner Lebensleistung Abschied von Gerhard Tangemann. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Lehrgangsprogamm 2022 ist da! Hier finden Sie die Termine für 2022 der Aus- Fort-und Weiterbildung der Sportregionen Braunschweig, Goslar, Wolfenbüttel sowie Gifhorn, Helmstedt, Wolfsburg Aus- Fort-und Weiterbildungsprogramm 2022
Der KSB Goslar weist auf sein aktuell gültiges Hygiene-Konzept für Präsenz-Lehrgänge hin. Hier der Link: Hygiene-Konzept KSB Goslar ___________________________________________________________________________________________________________
Neuer Sportreferent für das Handlungsfeld Sportjugend!
Eric Hagemann heißt der neue Sportreferent im KreisSportBund Goslar.
Er füllt ab 1.10.2021 die zweite halbe Stelle im Bereich der Sportreferenten aus und ist für das Handlungsfeld Sportjugend zuständig. Die Kontaktdaten von Eric sind: Tel.: 05323-969027, email: ksbgoslar-hagemann.de
Nachdem der alte Sportreferent Andreas Doros in Ruhestand gegangen ist, wurde die Neubesetzung in diesem Bereich erforderlich. Somit ist die Abteilung mit Antje Nitsch( Handlungsfeld Bildung) und Eric Hagemann (Handlungsfeld Sportjugend) wieder voll besetzt.
Neue Sportreferetin im KSB Goslar Seit dem 01.04. ist Antje Nitsch neue Sportreferentin im KreisSportBund Goslar. Sie bekleidet eine halbe Stelle und ist für das Handlungsfeld Bildung zuständig. Ihre Kontaktdaten sind: Tel.: 05323-969027, email: ksbgoslar-nitsch.de
______________________________________________________________________________________________________ Bestandserhebung 2021: Die Eingabe der Bestandserhebung ist ab dem 20. Dezember 2020 möglich und hat bis spätestens zum31. Januar 2021zu erfolgen. Weitere Infos gint es unter: Vereine/Mitglieder "Bestandserhebung 2021".
___________________________________________________________________________________ Übungsleiter-Bezuschussung - UPDATE !!! ab 15. März 2020 soll das Modul zur Online-Abrechnung der ÜL/T-Bezuschussung für die Sportvereine im Intranet freigeschaltet werden. Zur Bearbeitung gibt es eine Anleitung in Form einer Powerpoint-Präsentation.: ÜL/T-Bezuschussung ab 2020
Übungsleiterbezuschussung ab 2020 – NEU - Vereinfachtes Online-Vereinsförderprogramm
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen führt auf Grundlage eines Beschlusses des LSB-Präsidiums zum 1. Januar 2020 ein vereinfachtes Online-Vereinsförderprogramm für die Bereitstellung und Abrechnung von Zuschüssen für nebenberufliche Übungsleiter und Trainer (ÜL/T) in Sportvereinen ein.
Der LSB löst mit dieser Richtlinie sein Versprechen an die Mitgliedsvereine ein, die notwendigen Verwaltungsarbeiten soweit wie möglich zu reduzieren und insbesondere das Ehrenamt in den Sportvereinen zu entlasten. Für die Gewährung von Zuschüssen für ÜL/T wird in einem ausschließlich online im Intranet des LSB zu praktizierenden Verfahren nur noch nach der Gesamtzahl von im Verein tatsächlich tätigen lizenzierten ÜL/T gefragt. Der Tätigkeitsnachweis mit Stundenzetteln und die Angaben zur Höhe der Vergütung mit Verwendungsnachweis entfallen. Das insgesamt stark vereinfachte Verfahren bringt auch bei der Nachweisführung erhebliche Zeitersparnisse bei Vereinen und der für die Auszahlung und Nachweisführung zuständigen Kreis- und Stadtsportbünde.
Standardisiert und vereinheitlicht wird eine halbjährliche Mittelauszahlung (im Juli und November).
Fördergegenstand: Der LSB fördert aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen den Einsatz von lizenzierten ÜL/T im Übungs- und Trainingsbetrieb in Sportvereinen durch pauschalisierte Vereinszuschüsse. Die Vereine geben diese Zuschüsse unbar an die benannten ÜL/T weiter.
Förderungsvoraussetzungen:
1. Verein: a.) Nachweis der Gemeinnützigkeit b.) Online-Meldung und Beantragung bis zum 31.05. eines Jahres im Intranet des LSB. Nach dem 31.05. sindkeine Nachmeldungen von Übungsleitern für das laufende Jahr mehr möglich c.) Die Eingabe erfolgt unter dem Kartenreiter ÜL/T. An dieser Stelle sind die ÜL, die bisher im Verein bereits tätig gewesen sind aufgelistet und können übernommen werden. Neue ÜL müssen entsprechend neu eingegeben werden. Unter dem Kartenreiter ÜL/T Bezuschussung sind alle Übungsleiter, die im Kalenderjahr für den Verein tätig sind zu bestätigen. d.) Unbare Auszahlung des Zuschusses an lizenzierte und tätige ÜL/T e.) Online-Bestätigung über korrekte Mittelverwendung und Auszahlung an benannte ÜL/T f.) Im Folgejahr muss der Verein ebenfalls im Intranet des LSB die korrekte Mittelverwendung bis zum 31.01. bestätigen. Das heißt, dass der Verein an dieser Stelle bestätigt, dass der/die ÜL mindestens eine Vergütung in Höhe des LSB-Zuschusses unbar erhalten haben. f.) Aufbewahrungspflicht der Zahlungsnachweise
2. ÜL/T: a. Nachweis einer gültigen DOSB-Lizenz im LSB-Intranet/Verwaltungsprogramm b. Ehrenamtliche, nebenberufliche oder geringfügige Beschäftigung des ÜL/T
Auszahlung der Zuschüsse: Von 2020 an weisen die Sportbünde einheitlich den Vereinen zweimal im Jahr die pauschalisierten Zuschüsse zu. Vorab läuft ein automatisiertes Überprüfungsverfahren. Die Sportbünde bewirtschaften i. d. R. auch die kommunalen Zuschüsse und weisen diese ebenfalls zu. Innerhalb eines Sportbundes werden alle Zuschüsse nach einem einheitlichen Verteilungssystem zugewiesen. Durch das neue ausschließlich online-gestützte Verfahren werden die Zugangsberechtigungen für die Vereine im weiteren Verlauf Ende 2019/ Anfang 2020 noch geregelt.