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Sportstättenförderung

Grundlage der Sportförderung:
"Wegen seiner in die Verfassung aufgenommenen Bedeutung des Sports wird dem LSB vom Landes-Innenministerium aus öffentlichen Mitteln jährlich ein Förderbetrag zur Unterstützung des Baus bzw. der Sanierung von Sportstätten zur Verfügung gestellt. Die Vergabe von Fördermitteln ist in einer vom Ministe­rium genehmigten Förderrichtlinie geregelt, die das unterschiedliche Vorgehen für Sanierungs- bzw. Neubau- und Erweiterungsprojekte behandelt.

 

Die auf die einzelnen KSBs des Landes entfallenden Förderkontingente werden vom LSB nach Anzahl und Größe der zum KSB gehörenden Vereine sowie nach dem Förderbegehren festgelegt. Die Behandlung von Förderanträgen sowie Bewilligung und Abrechnung von Zuwendungen ist dann vollständig den KSBs übertragen. Im KSB Goslar obliegt diese Aufgabe dem Ausschuss Sportstätten­bau".

 

Ausschuss Sportstättenbau:

 

Fabian Böttcher
KSB-Geschäftsstelle
Adolf-Ey-Straße 9
38678 Clausthal-Zellerfeld

Tel.: (05323) 969026
Fax: (05323) 969029

E-Mail:

 

 

Dr. Johann Alberts

Geschwister-Scholl-Ring 29

38667 Bad Harzburg

Tel. (05322) 8881
E-Mail:

 

Fördervoraussetzungen

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn 

  • das Grundstück, die Gebäude und baulichen Anlagen sich im Eigentum des Antragsberechtigten befinden oder

  • dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit in der Regel einer Laufzeit von noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen. bzw. unbefristete Verträge mit einer Erklärung des Verpächters, dass dieser nicht beabsichtigt den unbefristeten Vertrag in den nächsten 12 Jahren ab Antragstellung zu kündigen. 
    Ausnahmen bezüglich des Abschlusses und der Laufzeit der bestehenden Rechte bedürfen der Genehmigung durch den LSB.
     

Bei Baumaßnahmen unter 25.000 € Gesamtausgaben muss der oder die Beauftragte des Antragstellenden bis max. 24 Monate 
vor Antragstellung an einer Veranstaltung zu den Fördergrundlagen der Sportstättenbauförderung des LSB Niedersachsen (z.B. Online-Seminar) 
teilgenommen haben. 
Die letzte Veranstaltung in 2026  findet am
Donnerstag, 17.09.26, ab 18 Uhr statt.

Folgender Zugangslink steht für die Teilnahme bereit: 

17.09.26  - zur Anmeldung bitte hier klicken  

 

Bei Baumaßnahmen ab 25.000 € vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin bei dem für Sie zuständigen Sportbund. 
 

Art und Höhe der Förderung

  • Die Förderung wird in Höhe von maximal 40 % der förderungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 150.000 €, gewährt.

  • Die Mindestförderhöhe bei Bewilligung muss 1.000 € betragen.

  • Die förderfähigen Ausgaben müssen bei Bewilligung mind. 5.000 € betragen.

  • Die Zweckbindung beträgt 10 Jahre ab dem auf die Bewilligung folgenden Jahr.
     

Sportstättenbauförderportal

Förderanträge können bis zum 30.09. für das jeweilige Folgejahr über das Förderportal gestellt werden.
Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Intranet 
und die Berechtigung, Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen.

D.h. auch die Personen, die bereits einen „allgemeinen“ Intranetzugang haben, benötigen zusätzlich die 
Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal.

Dazu wählen Sie bitte auf der Startseite des LSB-Intranets "Oder hier registrieren" . 

Anschließend muss ein Formular ausgefüllt und bei „Art des Zugriffs“ der Punkt „Sportstättenbau Anträge - Bearbeiten“ angeklickt werden. Daraufhin wird ein PDF-Formular generiert, welches vom Nutzer und vom §26 BGB verantwortlichen Vereinsvertreter zu unterschreiben ist. Dieses Formular wird dem jeweiligen Sportbund per Mail oder per Post zugesandt. Der Sportbund richtet den Zugang entsprechend ein.

Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie in dem folgenden Hinweisblatt:

Handout zur Nutzung des Sportförderportals



Bislang steht leider noch nicht fest, ob für das Förderjahr 2027 für den Sportstättenbau zusätzliche Mittel vom Land zur Verfügung gestellt werden. 
Somit muss aktuell davon ausgegangen werden, dass im März 2027 die Kontingente verteilt werden.

Deshalb endet für alle Anträge die Antragsfrist am 30.09.2026
Das bedeutet, dass nach dem 30.09. von den Vereinen keine Förderanträge mehr für das Förderjahr 2027 gestellt werden können.


Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus

Die aktuelle Richtlinie finden Sie hier