Bestandserhebung 2023
Die Eingabe der Bestandserhebung ist ab dem 20. Dezember 2022 möglich und hat bis spätestens zum 31. Januar 2023 zu erfolgen. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, damit auch wir unsere Gesamtmeldung an den Landessportbund Niedersachsen fristgerecht durchführen können!
Sollten Sie Probleme mit ihrer Zugangsberechtigung haben, setzten sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wenn in einem Verein keine Zugangsberechtigung vorliegt, bitten wir sie, uns das beigefügte Formular komplett ausgefüllt zuzuschicken. Sie erhalten dann umgehend die benötigten Zugangsdaten.
Das Intranet zur Datenerfassung finden Sie, wie immer, unter der Webadresse: http://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de
Folgende Regelungen sind zu beachten:
- Von allen Mitgliedsvereinen ist gemäß der o. g. Richtlinie der Mitgliederbestand vom 01.01.2023 anzugeben.
- Den Sportbünden ist bei der Bestandserhebung 2023 von allen Mitgliedsvereinen ein gültiger Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid vorzulegen, soweit noch nicht geschehen.
Bei der online-Erfassung können nur die Sportbünde (nicht die Vereine selbst) die Daten des eingereichten Bescheides in der Datenbank eintragen. Da nur gemeinnützige Vereine Finanzhilfemittel des Landes über den LSB erhalten dürfen, sind die Angaben von großer Bedeutung und unbedingt zeitnah über das LSB-Verwaltungsprogramm zu erfassen.
- Die Bestandserhebung wird ausschließlich durch die online-Erfassung durchgeführt.
- Bei der Eingabe der Mitglieder, werden zunächst die Gesamtmitglieder erfasst (Seite A).
Die Zuordnung der Mitglieder zu den Fachverbänden ist auf der darauffolgenden Seite vorzunehmen (Seite B).
Dort sind aber nur Meldungen von Vereinen möglich, die tatsächlich Mitglied in dem entsprechenden Landesfachverband sind.
- Für die Mitglieder, die keinem Fachverband zuzuordnen sind (evtl. auch für Passive oder Fördermitglieder) erfolgt dann Zuordnung auf der Seite C.
- Es wird darauf hingewiesen, dass nach offizieller Beendigung der Bestandserhebung die gemeldeten Mitgliederzahlen nicht mehr verändert werden können.
- Gemäß § 11 der Satzung des LandesSportBundes Niedersachsen in Verbindung
mit der „Richtlinie zur Durchführung von Straf- und Ordnungsmaßnahmen“ vom
17.10.2012 ist folgendes zu beachten:
1. Bei säumigen Vereinen, die gemäß Satzung zweimal ergebnislos gemahnt wurden, stellt der
KSB beim LSB einen Antrag auf Einleitung eines Ordnungsverfahrens, was zu einem
Ausschluss aus dem LSB führen kann. Der Ausschluss hätte nicht nur den Verlust des
Versicherungsschutzes für die Sportlerinnen bzw. Sportler des Vereins, sondern nach
der Satzung des LSB auch den Ausschluss aus den Landesfachverbänden, denen der
Verein angehört, zur Folge.
2. Bei einer neu zu beantragenden Aufnahme in den LSB innerhalb von sechs Monaten
wird eine Wiederaufnahmegebühr von 500 Euro erhoben.
3. Unvollständigkeit und wahrheitswidrige Angaben führen nach zweimaliger erfolgloser
Mahnung ebenfalls zu einem Antrag auf Einleitung eines Ordnungsverfahrens, wie unter
Ziffer 1 beschrieben.
4. Für jede Freischaltung der Vereinsbestandserhebung nach dem 31.01. eines Jahres
erhebt der LSB jeweils 25 € Verwaltungsgebühr, die von den Sportbünden
vereinnahmt wird und die bei Ihnen verbleibt. Diese erneute Freischaltung kann
ausschließlich durch den zuständigen Sportbund erfolgen.
Die erstmals in 2018 erhobenen Angaben des Vereins zum Thema “vereinseigene (Sport-) Anlagen und Gebäude“ sind auf Aktualität und Richtigkeit zu überprüfen
Hinweis zu Angaben im Bereich „sonstige“ aus dem Vorjahr: Aufgrund der vielfältigen Angaben in diesem Bereich in 2018 sind einige Anlagentypen neu in die Antwortliste aufgenommen.
Wir bitten darum, die Vorstandsdaten und Mandatsträger genau zu überprüfen und auf den neuesten Stand zu bringen. Schön wäre es, wenn wir auch zu jeder Person eine gültige e-mail-Adresse bekommen könnten. Das erleichtert die Arbeit doch erheblich und spart zudem Kosten.
Der KSB Goslar hofft, daß die Eingabe und Bearbeitung so problemlos klappt wie in den Vorjahren.
Nähere Informationen, sowei ein Tutorial-Video mit genauer Anleitung zur Bestandserhebung finden sie unter:
https://www.lsb-niedersachsen.de/mitglieder/lsb-bestandserhebung
BE-Dateien zum Download:
Merkblatt Bestandserhebung 2023
Erläuterungen zur Erfassung Sportanlagen zur BE 2023
Grundsätzliches Beipackzettel Online-BE_2023